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Gremien

In Übereinstimmung mit dem Berliner Schulgesetz (SchulG) § 75 bis § 91 arbeiten auch an unserer Schule verschiedene Gremien. Die Schulkonferenz (SK), die Gesamtkonferenz (GK), Fachkonferenzen, Klassenkonferenzen, Jahrgangskonferenzen, die Gesamtschülervertretung (GSV) und die Gesamtelternvertretung (GEV). Die Aufgaben der verschiedenen Gremien sind im Berliner SchulG sehr übersichtlich und kurz dargestellt.

Von besonderer Bedeutung für die Zusammenarbeit zwischen Schülern, Lehrern und Eltern an unserer Schule sind die Schulkonferenz (SK), die Gesamtkonferenz der Lehrkräfte (GK), die Gesamtschülervertretung (GSV) und die Gesamtelternvertretung (GEV). Aus den Reihen dieser Schulgremien werden zu Beginn jeden Schuljahres auch Vertreter in die bezirklichen Gremien (Bezirksschülerausschuss (BSA), Bezirkslehrerausschuss (BLA) und Bezirkselternausschuss (BEA)) gewählt. Aus den Reihen der Vertreter der bezirklichen Gremien werden dann wiederum Vertreter u.a. in den Landeselternausschuß (LEA) oder auch in den Landesschülerausschuß (LSA) gewählt.

Gremienvertreter SJ 17-18 - Stand 21.12.17.pdf
Berliner Schulgesetz (SchulG)

Schulkonferenz (SK)

Die SK ist das oberste Beratungs- und Beschlussgremium der Schule. In § 75 Berliner SchulG sind die Rechte und Aufgaben der SK beschrieben. Mitglieder der SK sind der Schulleiter bzw. die Schulleiterin, 4 Vertreter der Gesamtkonferenz (GK), 4 Vertreter der Gesamtschülerkonferenz (GSV), 4 Vertreter der Gesamtelternvertretung (GEV) sowie unter bestimmten Bedingungen eine der Schule nicht angehörende Person.

Die SK wird mindestens 4 mal im Jahr einberufen.

Berliner Schulgesetz (SchulG)

Gesamtkonferenz (GK)

Die Rechte und Aufgaben der GK sind in § 79 Berliner SchulG beschrieben. Die Gesamtkonferenz ist das Beratungs- und Beschlussgremium aller an der Schule tätigen Lehrkräfte und eigenverantwortlich erzieherisch tätigen Personen.

Die GK tritt mindestens 3 mal im Jahr zusammen

Berliner Schulgesetz (SchulG)

Gesamtschülervertretung (GSV)

Die Rechte und Aufgaben der GSV sind in § 85 Berliner SchulG beschrieben. Stimmberechtigte Mitglieder der GSV sind alle in einer Schule gewählten Schüler - Sprecherinnen und Schüler - Sprecher sowie die Schüler - Schulsprecherin oder der Schüler - Schulsprecher und deren oder dessen Stellvertreterinnen oder Stellvertreter.

Die Schüler - Schulsprecherin oder der Schüler - Schulsprecher kann die GSV während der Unterrichtszeit bis zu 2 mal im Monat für jeweils zwei Unterrichtsstunden zu einer Sitzung einladen.

Leitfaden für Schülervertreter.pdf
Berliner Schulgesetz (SchulG)

Gesamtelternvertretung (GEV)

Die Rechte und Aufgaben der Elternvertretung sind in § 88 Berliner SchulG dargestellt. Die Elternsprecherinnen oder Elternsprecher jeder Klasse oder Jahrgangsstufe bilden zusammen die GEV.

Die Elternsprecherin oder der Elternsprecher der Schule lädt mindestens 3 mal im Schuljahr zu einer GEV Sitzung ein.

Leitfaden für Elternvertreter.pdf
Berliner Schulgesetz (SchulG)